Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ramseyer Elektro AG

© 12.2025

1. Vertragsabschluss

1.1 Die vorliegenden AGB gelten für alle Werkverträge der Elektro Ramseyer AG mit Sitz in Muttenz. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen ihr und dem Kunden resp. Besteller. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form (per E-Mail zulässig).

1.2 Abweichende AGB des Kunden oder Dritter werden nur anerkannt, wenn die Elektro Ramseyer AG ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3 Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

1.4 Soweit in den vorliegenden AGB nichts Abweichendes geregelt wird, gelten die folgenden ergänzenden Normen:

- SIA-Norm 118 (Jahr 2013);

- SIA-Norm 108 (Jahr 2020);

- Schweizerisches Obligationenrecht (OR).

1.5 Normen, Richtlinien, Vorschriften oder andere Dokumente, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit diesen AGB stehen, sind nur anwendbar, wenn sie zum Zeitpunkt der Übergabe dieser AGB an den Kunden resp. Besteller am Erfüllungsort des Objekts anwendbar sind.

2. Angebot und Auftragserteilung

2.1 Angebote der Ramseyer Elektro AG sind freibleibend und bis zur Auftragsbestätigung unverbindlich. Ein Auftrag wird grundsätzlich schriftlich abgeschlossen, jedoch ist auch eine mündliche Auftragserteilung rechtsverbindlich.

2.2 Die Elektro Ramseyer AG bleibt bei der Auswahl von Fabrikaten frei, soweit dies nicht ausdrücklich anders vereinbart ist.

2.3 Offerten sind Eigentum der Elektro Ramseyer AG und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

2.4 Zusätzliche oder nachträgliche Änderungen des Auftrags, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, müssen schriftlich vereinbart werden. Sie werden separat verrechnet.

2.5 Bei Regiearbeiten wird nach Stundenrapport abgerechnet. Dieser wird in der Regel schriftlich vorgelegt und vom Kunden resp. Besteller oder dem Mieter visiert. In Ausnahmefällen, etwa wenn der Ramseyer Elektro AG in Abwesenheit der Bewohner Zugang zum Objekt gewährt wird oder Arbeiten im Aussenbereich verrichtet werden, kann die Arbeitserfüllung auch mittels Fotodokumentation o.ä. erfolgen.

3. Zusatzarbeiten, Änderungen, Nachträge

3.1 Zusatzarbeiten oder Änderungen erfolgen nur auf schriftliche Auftragserteilung des Kunden hin.

3.2 Abweichungen von ursprünglich vereinbarten Leistungen müssen schriftlich bestätigt werden. Werden solche Arbeiten nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Information durch die Elektro Ramseyer AG schriftlich abgelehnt, gelten diese als genehmigt und werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.

3.3 Die Elektro Ramseyer AG kann Zusatzarbeiten durchführen und dem Kunden resp. Besteller separat verrechnen, wenn diese erforderlich sind und keinen Aufschub erlauben, um den Auftrag wie ursprünglich geplant auszuführen.

4. Regiearbeiten

4.1 Regiearbeiten sind solche, die nicht in einem schriftlichen Vertrag oder Angebot festgelegt wurden, sowie Arbeiten, die durch Planungsfehler des Kunden resp. Bestellers notwendig werden.

4.2 Material- und Arbeitskosten werden nach den durch die Elektro Ramseyer AG festgelegten Sätzen in Rechnung gestellt. Ausser in Notfällen wird der Stundenpreis dem Kunden vor der Ausführung bekannt gegeben. Die Elektro Ramseyer AG kann eine Pikettpauschale verrechnen.

5. Rechte und Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde stellt einen ungehinderten Zugang zum Montageort sicher und stellt alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die für die Ausführung des Werks erforderlich sind.

5.2 Etwaige Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitteilungen des Kunden gehen zu Lasten des Kunden.

6. Rechte und Pflichten der Elektro Ramseyer AG

6.1 Die Elektro Ramseyer AG erfüllt den Auftrag gemäss den anerkannten Arbeitsgrundsätzen und den geltenden technischen Normen.

6.2 Die Elektro Ramseyer AG kann zur Erfüllung des Auftrags Dritte beiziehen, die über die nötigen Fachkenntnisse verfügen.

7. Sicherheit

7.1 Bei Arbeiten für den Kunden resp. Besteller (in seinen eigenen Räumlichkeiten oder am vereinbarten Arbeitsort) gelten zusätzlich zu den AGB etwaige Vorschriften und Sicherheitsweisungen des Kunden resp. Bestellers.

7.2 Der Kunde resp. Besteller ist verpflichtet, die Elektro Ramseyer AG über bestehende verdeckte Leitungen, asbesthaltige Materialien und andere umweltbelastende Stoffe zu informieren. Kommt der Kunde resp. Besteller dieser Informationspflicht nicht nach, ist die Elektro Ramseyer AG von jeder Haftung für Schäden und Folgeschäden befreit.

7.3 Die Elektro Ramseyer AG ist verpflichtet und berechtigt zugleich, die Arbeiten auf Kosten des Kunden resp. Bestellers sofort einzustellen, wenn sich gefährliche Stoffe auf der Baustelle befinden.

7.4 Die Kosten für die Entsorgung und das Risikomanagement dieser Stoffe trägt der Kunde resp. Besteller. Die Elektro Ramseyer AG übernimmt keine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit Asbest oder weiteren ähnlichen Stoffen.

8. Termine und Lieferfristen

8.1 Die vereinbarten Termine sind nur gültig, wenn alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bereitgestellt werden und die Vorarbeiten des Kunden resp. Bestellers abgeschlossen sind.

8.2 Kann die Elektro Ramseyer AG aufgrund von Verspätungen des Kunden resp. Bestellers oder von Dritten den vereinbarten Termin nicht einhalten, ist die Elektro Ramseyer AG nicht für daraus resultierende Schäden haftbar.

8.3 Hält die Elektro Ramseyer AG die vertraglich vereinbarte Ausführungsfrist selbstverschuldet nicht ein, so hat er dem Kunden resp. Besteller eine Konventionalstrafe in Sinne von Art. 160 Abs. 2 OR nur dann zu entrichten, wenn eine solche im Werkvertrag ausdrücklich festgelegt ist.

8.4 Die Bezahlung einer allfälligen im Werkvertrag vereinbarten Konventionalstrafe entbindet die Elektro Ramseyer AG nicht von der Erfüllung der übrigen Vertragspflichten (Art. 160 Abs. 2 OR).

9. Haftung und Gewährleistung

9.1 Die Haftung der Elektro Ramseyer AG beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen verursacht werden.

9.2 Die Elektro Ramseyer AG haftet nur für direkte Schäden.

9.3 Die Elektro Ramseyer AG übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung oder unvorhersehbare Umstände entstehen. Letzteres ist etwa der Fall, wenn der Kunde resp. Besteller seiner Informationspflicht nach Ziffer 7.2 nicht nachkommt.

10. Abnahme und Garantie

10.1 Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Abnahme durch den Kunden resp. Besteller innerhalb von 10 Tagen. Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn der Kunde das Werk vor der offiziellen Abnahme nutzt.

10.2 Eine Garantie wird für maximal zwei Jahre ab Abnahme gewährt, gemäss den Bestimmungen der SIA-Norm 118. Die Parteien können die Garantie im Einzelfall auf bis zu fünf Jahre verlängern, wobei die Elektro Ramseyer AG hierfür zu vergüten ist.

10.3 Für Fremdgeräte gelten die Garantiebedingungen des Herstellers. Allfällige aufgrund defekter Fremdgeräte notwendige Arbeiten der Elektro Ramseyer AG sind von der Garantie gemäss Ziffer 10.2 hiervor nicht gedeckt und werden separat in Rechnung gestellt.

11. Zahlung und Zahlungsbedingungen

11.1 Die Zahlungsbedingungen richten sich nach dem jeweiligen Auftrag oder Werkvertrag. Wird nichts anderes vereinbart, ist die Zahlung innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

11.2 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist behält sich die Elektro Ramseyer AG das Recht vor, die Arbeiten zu unterbrechen oder vom Vertrag zurückzutreten.

12. Eigentumsvorbehalt

Die von der Elektro Ramseyer AG gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in ihrem Eigentum. Der Kunde resp. Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass ein entsprechender Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorgenommen werden kann.

13. Datenschutz

Die Elektro Ramseyer AG ist berechtigt, die ihm vom Kunden resp. Besteller zur Verfügung gestellten Personendaten im Rahmen der Vertragserfüllung und zu eigenen Werbezwecken zu bearbeiten. Es ist ihr untersagt, Personendaten an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Vertragsabwicklung notwendig ist oder gesetzliche Bestimmungen es verlangen.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Es gilt das Schweizer Recht unter Ausschluss internationalrechtlicher Kollisionsnormen.

14.2 Gerichtsstand ist Muttenz (BL).